AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Constantin Raff
 
§1 Geltungsbereich
 
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Videograf/Fotograf durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.
1.2 Die AGB gelten mit dem Vertragsabschluss/der Auftragsvergabe als vereinbart. Ein Vertrag zwischen dem Videograf/Fotograf und dem Kunden kommt nur bei der Unterzeichnung des Angebotes zustande.
1.3 Die AGB gelten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung ausdrücklich auch für alle zukünftigen Aufträge. Es sei denn, es werden schriftlich abweichende Regelungen getroffen.
 
 
§2 Vergütung / Leistungserbringung
 
2.1 Für die Leistungen des Videografen/Fotografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten/ Spesen vereinbart.
2.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des Videografen/Fotografen.
2.3 Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag wie vertraglich geregelt. ( Ratenzahlung falls vereinbart )
2.4 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen realisierbar ist.
2.5 Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Post-Produktion (800,00 € Netto ) in Rechnung gestellt.
2.6 Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, die nicht durch den Videograf/Fotograf zu verantworten sind, trägt diese der Kunde. Wird die geplante Produktionszeit aus Gründen überschritten, die nicht vom Videografen/Fotografen verursacht werden, so ist durch den Kunden eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des Stundenhonorars zu erbringen.
2.7 Der Kunde berechtigt den Videograf/Fotograf ausdrücklich in seinem Namen die Leistungen von Dritten einzukaufen, sobald diese für die Durchführung der Produktion notwendig sind. Der Videograf/Fotograf handelt in diesen Fällen mit Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
 
 
§3 Abnahme
 
3.1 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/ Film beim Videograf/Fotograf eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
3.2 Als Mitteilung der Fertigstellung der Leistung gilt spätestens die Übersendung der Abschlussrechnung. 
3.3 Sollte die Kommunikation zum Kunden nicht möglich sein, bzw. ist dieser über einen längeren Zeitraum, welcher den Projektzeitraum merklich übersteigt, nicht zu erreichen, ist eine Abnahme hinfällig.
 
 
§4 Nutzungs- und Urheberrecht
 
4.1 Der Kunde erwirbt nach Leistung aller Zahlungsansprüche das vollständige Nutzungsrecht am gelieferten Endprodukt. Es sei denn, dies wurde vertraglich anders vereinbart. Die Nutzungsrechte gehen ausschließlich auf den Kunden über. Er ist nicht berechtigt, diese ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den produzierten Fotos und Bewegtbild-/Textmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 1, Ziff. 5 und Ziff. 6 Urheberrechtsgesetz handelt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, das gelieferte Bewegtbild oder Foto neu zu arrangieren. Dies bedarf ausdrücklich des schriftlichen Einverständnisses des Auftragnehmers.
4.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format JPG/MP4. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
 
4.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.
 
 
§5 Haftung/Gefahrenübergang
 
5.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Videograf/Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
5.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Videograf/Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
5.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche IhreLeistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Videografen/Fotografen ausgeschlossen.
5.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projektes. 
5.5 Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Videograf/Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Videograf/Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
 
 
§6 Datenschutz
 
6.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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§7  Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
 
7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
7.4 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Videografen/Fotografen als Gerichtstand vereinbart.